Bewerberinnen und Bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Raum benötigen eine Nachweis über das Sprachniveau (mind. B2).
Darüber hinaus ist bei Bedarf der Aufenthaltsstatus nachzuweisen. Zeugnisse müssen durch die Zeugnisanerkennungsstelle bewertet sein.
Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate vor Schulbeginn, Ärztliches Attest, nicht älter als drei Monate vor Schulbeginn